Wege der Förderung
Soll eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation stattfinden, geben die zuständigen Versicherungsträger wie Bundesversicherungsanstalt, Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft Auskunft zu den Förderungsmöglichkeiten.
Soldaten der Bundeswehr werden auf Grundlage des Soldatenförderungsgesetzes gefördert. Nähere Auskünfte erteilen die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr.
Teilnehmer, die weder nach dem SGB II noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, haben je nach persönlicher Voraussetzung die Option, BaföG-Mittel zu beantragen. Dazu berät das zuständige Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt.
Ab dem 3. Ausbildungssemester kann ein Bildungskredit beantragt werden. Hierzu informieren die Banken, etwa die KfW-Bank in NRW.
Das Arbeitsförderungsgesetz gestattet eine Förderung der Teilnahme an Lehrgängen der beruflichen Fortbildung und Umschulung. Eine finanzielle Unterstützung hängt von bestimmten persönlichen Voraussetzungen ab. Holen Sie sich daher rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn eine Beratung bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
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