Bedingungen für die Ausbildung zur Altenpflege
- Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
- Eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- Den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss benötigen Sie, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen werden kann.
- Die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes in Form einer ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate vor Beginn der Ausbildung) ist erforderlich.
Bedingungen für die Ausbildung zur Altenpflegehilfe
- Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Gesundheitliche und körperliche Eignung für eine Tätigkeit in der Altenpflegehilfe
Persönliche Voraussetzungen spielen eine wichtige Rolle.
Dazu zählen unter anderem:
- physische und psychische Belastbarkeit
- gute Umgangsformen
- aufmerksame Beobachtungsgabe
- rasches Auffassungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Die deutsche Sprache beherrschen Sie in Wort und Schrift.
Ihrem Anschreiben fügen Sie bei:
- Arbeitszeugnisse über die bisherigen Tätigkeiten können vorgelegt werden.
- Ein Zeugnis über eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung ist erforderlich.
- Geburtsurkunde
- Eine Gesundheitsbescheinigung vom Gesundheitsamt (höchstens 6 Wochen alt) ist notwendig.
- Bei ausländischer Schul- oder Berufsbildung ist eine Bescheinigung über Gleichstellung der Abschlüsse erforderlich.
- Eine Heiratsurkunde oder Urkunde über Namensänderung kann vorgelegt werden.
- Lebenslauf
- Zwei aktuelle Passbilder (mit Namensangabe auf der Rückseite) sind erforderlich.
- Ein Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie) muss vorgelegt werden.
- Fördermittel (z. B. Bildungsgutschein) können vorgelegt werden.





